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Formalitäten

Wer ein eigenes Unternehmen gründen und führen möchte, muss dies beim Gewerbeamt oder Handelsregister anmelden. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur die Freien Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Künstler), sofern sie nicht durch die gewählte Rechtsform (z. B. GmbH) als Gewerbetreibende anmeldepflichtig sind. Ausgenommen sind auch Land- und Forstwirte.

Ungeachtet der grundsätzlich geltenden Gewerbefreiheit ist für bestimmte Gewerbe und Freie Berufe eine besondere Erlaubnis erforderlich. Sie muss vor Beginn der Tätigkeit eingeholt werden. Hier wird - aus Verbraucherschutzgründen - die persönliche Zuverlässigkeit geprüft und festgestellt, ob besondere qualifikatorische, finanzielle und bauliche Voraussetzungen vorliegen. Desgleichen prüfen die Behörden die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Dies betrifft den Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten, den Umweltschutz, den Denkmalschutz etc. Bei diesen behördlichen Prüfungen kann es zu unnötigen Zeitverzögerungen und Mehrkosten kommen. Dies ist genau richtig.

Literatur:

© 2003 Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit


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