Innovatione Gründungen
Innovative Gründungen haben Zukunft. Wenn sie am Markt orientiert sind. Sie machen sich mit Ihrem neuartigen Produkt oder Ihrer neuen Dienstleistung z. B. im Bereich der Biotechnologie, der Mikroelektronik, der Umwelt- oder Informationstechnik oder der Telekommunikation selbständig? Dann haben Sie beste Chancen, denn am (Welt-)Markt können Sie sich mit innovativer Technik gut durchsetzen. Wenn
- sich Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung auch vermarkten lässt. Darum unbedingt vorab eine Markterkundung und -beobachtung durchführen!
- Sie das Urteil eines Experten in Sachen Patentschutz, Vergleich zu Konkurrenzprodukten und Marktfähigkeit eingeholt haben.
- Sie die Weiterentwicklung Ihres Produktes oder Ihrer Dienstleistung und die kaufmännische Seite gleichermaßen im Auge behalten: Marktbearbeitung und Finanzierungsplanung sind genauso wichtig wie ständige Innovationsfreudigkeit.
Innovationen schützen lassen
Um sich auch langfristig einen Wettbewerbsvorteil zu sichern, sollten Sie sich Ihr Produkt, Ihre Dienstleistung oder ein bestimmtes Verfahren schützen lassen. Schutzrechte, wie z. B. Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster werden beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Wollen Sie z. B. Ihr Produkt in ganz Europa oder in bestimmten Ländern schützen lassen, erfolgt die Anmeldung über das Europäische Patentamt oder ausländische Patentämter.
Bei den am weitesten verbreiteten Schutzrechten handelt es sich um
- Patente für Erfindungen, die “technischen Charakter” besitzen und “gewerblich anwendbar” sein müssen. Und: Die Erfindungen müssen tatsächlich neu sein. Die Schutzdauer kann bis zu 20 Jahre betragen.
- Gebrauchsmuster für alle technischen Erfindungen, die man auch patentieren lassen könnte. Der Unterschied zum Patent: Die Schutzdauer ist kürzer (10 Jahre) und der Anspruch an die Neuheit der Erfindung ist nicht so ausgeprägt.
- Marken für Produkt- oder Dienstleistungsbezeichnungen, Buchstaben- oder Zahlenfolgen, Logos, Farben usw. Die Schutzdauer beträgt bis zu 10 Jahre, kann aber danach verlängert werden.
- Geschmacksmuster für das Design von Produkten wie z. B. Muster von Stoffen. Die Schutzdauer beträgt bis zu 20 Jahre.
- Firmennamen können durch die Eintragung ins Handelsregister geschützt werden. Schutzdauer bis zur Löschung aus dem Handelsregister. Firmennamen können auch als Marken angemeldet werden.
- Domains, also Namen von Internet-Adressen werden bei der DENIC eG Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eingetragen. Hier zählt für die Anmeldung allein, dass man der Erste ist, der einen bestimmten Namen registrieren will. Domain-Namen können auch als Marken angemeldet werden.
Ein Schutzrecht bietet Ihnen die alleinige Verfügungsgewalt z. B. über ein Produkt für einen festgelegten Zeitraum. Dadurch ergeben sich für Sie mehrere Vorteile:
- Ausschluss der Wettbewerber von der wirtschaftlichen Verwertung desselben Produktes;
- Ausschluss der Wettbewerber von bestimmten Geschäftsfeldern;
- Imagepflege gegenüber Kunden, Wettbewerbern und Investoren.
Andererseits entstehen Ihnen auch Kosten durch Anmelde- und Jahresgebühren beim Patentamt und durch das Honorar für einen Patentanwalt. Hinzu kommt der zeitliche Aufwand und die Einhaltung bestimmter bürokratischer Spielregeln. Deshalb: Werfen Sie Aufwand und Nutzen in die Waagschale und lassen Sie sich dabei kompetent beraten.
Finanzielle Hilfen für innovative Unternehmen
Innovationen müssen in Deutschland von den Unternehmern selbst bewältigt werden. Problem: Wer ein Unternehmen im Hightech-Bereich gründen will, hat einen weiten und kostspieligen Weg vor sich.
Geld wird benötigt, um
- ein Unternehmenskonzept zu entwickeln, die technischen Möglichkeiten und den Markt auf Herz und Nieren zu prüfen und erste Entwicklungsschritte zu tun;
- ein Produkt oder Verfahren dann bis zur Serienreife zu entwickeln;
- Produkt oder Dienstleistung noch enger an den Markt anzupassen, wozu häufig zusätzliche Forschung und Entwicklung notwendig sind;
- Produkt oder Dienstleistung zu verkaufen;
- ein Unternehmen von seinen Geldgebern wieder “abzunabeln”.
Technologieorientierte Gründungen werden besonders unterstützt durch finanzielle Förderhilfen des Bundes, der Länder und der EU für Forschung, Entwicklung, Innovation und Markterschließung wie z. B.
- ERP-Innovationsprogramm (BMWi)
- Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in KMU und externen Industrieforschungseinrichtungen (BMWi)
- BTU-Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen (tbg)
- FUTOUR 2000
- DtA-Technologie-Beteiligungsprogramm
- PRO-INNO
- INSTI-KMU-Patentaktion (BMBF)
- Initiative TOP des BMWi.
Kontakte: Informationen über finanzielle Förderungen erhalten Sie u. a.:
- BMWi – Förderdatenbank (www.bmwi.de)
- BMBF/BMWi-Broschüre “Innovationsförderung – Hilfen für Forschung und Entwicklung”
- BMWi-Broschüre “Wirtschaftliche Förderung – Hilfen für Investitionen und Innovationen”
- Auskunftsstelle BMBF-Förderung, PT Beo/B
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH (tbg).
Beratung und Hilfe für innovative Unternehmen
Die Technologiezentren überall in Deutschland bieten innovativen Unternehmen besondere Beratung und “Lebenshilfe”. In Technologiezentren sind mehrere Firmen “unter einem Dach” untergebracht. Effekt: Informationsaustausch und Hilfe untereinander - und gerade die sind für Existenzgründer besonders wichtig und nützlich.
Technologiezentren
- vermitteln innovativen Unternehmen Gewerbeflächen, Büroinfrastruktur, Kontakte zu Hochschulen und Kooperationspartnern
- beraten in technischen Fragen und bei der Finanzierung.
Eine Liste mit Adressen der Technologie- und Gründerzentren erhalten Sie von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Technologie- und Gründerzentren e.V. (ADT)



ADRESSEN
