Persönliche Versicherungen
Die Arbeitskraft von Existenzgründern und Unternehmern und Unternehmern ist ihr wichtigstes Kapital. Gerade in den ersten Jahren nach der Betriebsgründung ist die Firma von der Arbeitsfähigkeit ihres Inhabers besonders abhängig. Er "darf" nicht krank werden und ausfallen, könnte aber. Nur: Eine plötzliche Arbeitsunfähigkeit oder gar ein Dauerschaden sollten nicht zwangsläufig zur Geschäftsaufgabe führen. Die Absicherung gegen die höchsten Risiken ist daher ganz besonders wichtig. Und möglich.
Welche Versicherungen "müssen unbedingt sein"? Welche könnten dazu kommen?
Ausgangspunkt für eine Entscheidung ist die zentrale Frage: Welche Versicherungsverträge decken die wirklich existenzbedrohenden Risiken rund um die Person des Existenzgründers oder Firmeninhabers ab? Genauer: Welche Versicherungen garantieren eine ausreichende Versorgung im Krankheitsfall? Die Absicherung des Einkommens bei Krankheit? Renten für den Fall der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit? Private Altersvorsorge? Was die Kosten angeht: Wenn nur die tatsächlich notwendigen "Sicherheitspolster" (und
nicht mehr) durch Risiko-Versicherungen geschaffen werden, dürfte sich im Normalfall auch die Beitragsbelastung in vernünftigen Grenzen halten.
Welche Versicherungen sind besonders wichtig?
Hierunter fallen alle Versicherungen, die Existenz bedrohende Risiken abdecken. Ein Existenz bedrohendes Risiko und akuter Versicherungsbedarf liegen vor, wenn denkbare Ereignisse finanzielle Folgen haben können, die aus eigenen finanziellen Mitteln nicht zu decken sind: z.B. Krankheit oder der dauerhafte Verlust der Arbeitskraft durch einen Unfall.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz. Generell gilt dabei: Die Versicherungsleistungen müssen alle wichtigen Lebenshaltungskosten decken. Das betrifft vor allem die ersten sechs Krankheitswochen. Denn wird ein Selbständiger krank, so verdient er in der Regel kein Geld mehr, erhält aber nicht wie ein Angestellter eine sechswöchige Lohnfortzahlung. Wichtige Frage also: Wie hoch müssen die Versicherungsleistungen sein, um den Verdienstausfall in dieser Zeit auszugleichen? (s. auch Krankentagegeld) Darüber hinaus steht die Entscheidung an: freiwillige Weiterversicherung bei einer gesetzlichen oder eine private Krankenversicherung? Machen Sie die Entscheidung abhängig z.B. von
Ihrer Familienplanung. Wichtige Frage etwa: Sind Kinder mit versichert? Denn: Ist der Ehemann selbständig, privat versichert, und liegt sein Einkommen über einer Bemessungsgrenze, so sind Kinder nicht mehr automatisch bei seiner gesetzlich versicherten Ehefrau mit versichert. Sie müssen dann freiwillig gesetzlich oder aber privat abgesichert werden. der Beitragsentwicklung mit zunehmenden Alter. Bei einer privaten Krankenversicherung sind die Beiträge für jüngere Versicherte oft günstiger als in gesetzlichen Kassen. Sie steigen aber mit zusätzlichem Alter. Zusätzliche Leistungen, z.B. eine bessere Unterbringung im Krankenhaus, bedeuten höhere Beiträge. Eine Kombination gesetzlich-privat ist möglich: Wenn die Kassenleistungen nicht ausreichen, können private Zusatzversicherungen abgeschlossen werden (z.B. für freie Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung, Krankentagegeld).
Tipp: Wenn Sie nicht ganz sicher sind, welche Variante die richtige ist, sollten Sie vorläufig weiterhin freiwillig bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Arbeitnehmer, die Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, sollten zu dieser rechtzeitig Kontakt aufnehmen und klären, ob sie sich bei ihr oder bei einer anderen Krankenkasse freiwillig weiter versichern können. Wer schon privat versichert ist und mit seinem Einkommen über einer Beitragsbemessungsgrenze liegt, dem wird auch als Selbständiger der Zugang zu einer gesetzlichen Kasse verwehrt bleiben.
Aber: Wird diese Entscheidung zu lange hinausgeschoben, kann dies dazu führen, dass später der Wechsel zu einer privaten Versicherung aufgrund veränderter Gesundheitsverhältnisse nicht oder nur erschwert möglich ist.
Krankentagegeld
Wer als Selbständiger vorübergehend arbeitsunfähig ist (z.B. wegen Krankheit), hat in dieser Zeit meist Einkommenseinbußen. Ein Krankentagegeld kann diese Einkommenseinbußen ausgleichen. Es kann über eine freiwillige gesetzliche Versicherung oder privat beantragt werden. Vergleichen Sie die Anbieter! Es gibt erhebliche Preisunterschiede bei den Angeboten. Gesetzliche Versicherungen zahlen Krankentagegeld für ca. eineinhalb Jahre aus, private erfahrungsgemäß bis zu zwei Jahren (bis zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit). Grundsätzlich sollte das Tagegeld mit einer gewissen Karenzzeit vereinbart werden, also mit einem Leistungsbeginn, der zwei, drei oder mehr Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit liegt. Die Beiträge für derartige Tarife sind erheblich niedriger als bei solchen mit sofort beginnender Leistung. Die Ausfallzeit zuvor lässt sich in aller Regel mit eigenen Mitteln überstehen.
Erwerbsminderungsrente oder Berufsunfähigkeits-Versicherung
Am 1. Januar 2001 wurden die gesetzlichen Renten wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit durch eine einheitliche Erwerbsminderungsrente abgelöst. Im
Unterschied zur (jetzt nur noch privaten) Berufsunfähigkeitsrente zahlt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur für den Fall, dass der Versicherungsnehmer überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann - unabhängig von seiner Qualifikation und seinem zuletzt ausgeübten Beruf. Die
gesetzliche Erwerbsminderungsrente orientiert sich an einem Stufensystem:
- Wer nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält danach eine volle Erwerbsminderungsrente
- Wer drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente.
Ob gesetzlich versichert oder nicht: In jedem Fall sollten Sie auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen. Sie ist wichtiger als eine Unfallversicherung, denn die häufigsten Ursachen für Invalidität entstehen auf Grund von Krankheiten und nicht durch Unfälle. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn Sie Ihrem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen können. Eine BU-Versicherung kann entweder als Zusatzversicherung zur Kapital- oder Risikolebensversicherung oder als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden. Wichtig ist die Dauer der Rentenzahlung. Sie sollte vertraglich bis zum 60. oder 65. Lebensjahr vereinbart werden, um damit einen fließenden Übergang zur Altersrente zu ermöglichen. Fest gelegt werden muss auch, ab welchen Grad der Berufsunfähigkeit die Versicherungszahlung einsetzen soll.
Unfall-Versicherung
Eine wichtige Ergänzung zu allen anderen Versicherungen ist die gesetzliche und/oder private Unfall-Versicherung. beide zahlen, wenn die Erwerbsfähigkeit
durch einen Unfall vermindert ist (Invalidität). Unfall-Versicherungen gibt es bei der:
- Berufsgenossenschaft als freiwillige Unternehmerversicherung für den Selbständigen, wenn er nicht schon ohnehin gesetzlich oder durch die BG-Satzung pflichtversichert ist.
- privaten Unfall-Versicherung speziell für mögliche Dauerschäden.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist wichtig, weil sie neben der medizinische Rehabilitation für die berufliche Wiedereingliederung aufkommt, wenn der Betreffende seine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Bleibt eine dauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit in Höhe von 20 Prozent oder mehr zurück, wird eine entsprechende Unfallrente bezahlt. Diese Leistung wird neben einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt, wobei die Letztere dann unter bestimmten Bedingungen gekürzt werden kann. Die Leistung der privaten Unfall-Versicherung beginnt schon mit dem geringsten feststellbaren Invaliditätsgrad, also schon bei einem Prozent. Damit ist sie in der Regel vorteilhafter als alle anderen Versicherungsformen. Die Versicherungssumme kann nicht hoch genug angesetzt werden. Minimum für einen Selbständigen sollten 250.000 Euro sein.
Achtung: Die Prämien der verschiedenen Unfall-Versicherer schwanken um bis zu 300 Prozent . Zudem bezieht sich das Angebot vieler Versicherer nicht nur auf die Absicherung der Arbeitskraft, sondern häufig auch auf weniger wichtige Leistungen wie z.B. Unfall-Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld etc. Auch hier gilt: Lassen Sie sich beraten.
Keyman- oder Arbeitskraftausfall-Versicherung
Sollten Sie schwer erkranken, ist der Betrieb von einem Tag auf den anderen führungslos. Die Folge ist: Der Geschäftsbetrieb ist blockiert. Im Falle einer Betriebsunterbrechung durch den Ausfall des Unternehmers bzw. Geschäftsführers kommt diese Versicherung für alle Unterbrechungsschäden (Weiterzahlung Löhne/Gehälter, Miete u.a.) auf. Je nach Versicherungsgesellschaft gelten hier unterschiedliche Konditionen.
Lebens-Versicherungen
Vergessen Sie keinesfalls die Absicherung von Hinterbliebenen durch Lebens-Versicherungen. Zur finanziellen Absicherung der Familie für den Fall eines vorzeitigen Todes des Familienernährers eignet sich am besten eine Risiko-Lebensversicherung. Sie wird fällig im Fall des Todes des Versicherten. Höhe und Dauer des Versicherungsschutzes sind individuell vereinbar. Eine wichtige Ergänzung kann der Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sein. Die zusätzliche Beitragsbelastung bei derartigen Verträgen hierfür hält sich in Grenzen. Alternative: kapitalbildende Lebensversicherungen. Sie sind die Verbindung einer Risiko-Lebensversicherung mit einer Art Sparvertrag.
Alterssicherung
Selbständige Unternehmer sollten auch rechtzeitig den Aufbau ihrer Altersversorgung planen. Wichtig ist: Die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung, die man sich in der Zeit als Arbeitnehmer erworben hat, bleiben erhalten. Man bekommt mit Vollendung des 65. Lebensjahres eine Altersrente, wenn mindestens 60 Monate Beitragszeiten nachgewiesen werden. Die Höhe dieser Rente ist abhängig von der Versicherungsdauer und der Höhe des versicherungspflichtigen Einkommens während dieser Zeit. Hier sollte man sich beraten lassen, ob es sich lohnt, weiterhin freiwillig Beiträge zu zahlen. Allerdings: Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung deckt für den Selbständigen normalerweise nur eine Grundversorgung ab. Um im Alter ausreichend abgesichert zu sein, sollte er daher für weitere Rücklagen sorgen: durch Geldanlagen wie Sparverträge, Investmentfonds, Immobilienbesitz, kapitalbildende Lebensversicherungen oder eine private Rentenversicherung.
Achtung: Die staatliche Förderung der neuen Privat-Rente, die als Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung gedacht ist, gilt nur für Pflichtversicherte, also nicht für freiwillig Versicherte und nicht für Selbständige! Welche Versicherungen sind weniger wichtig?



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